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fondsnews 1/2010

Aussetzung der Rücknahme der Anteile am KanAm grundinvest Fonds

Die Geschäftsführung der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH hat gemäß § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen beschlossen, die Aussetzung der Rücknahme der Anteile des KanAm grundinvest Fonds mit Wirkung zum 6. Mai 2010 zu erklären. Das bedeutet, dass alle Verkaufsaufträge, die bei der Depotbank oder KanAm Grund als depotführender Stelle zur Ausführung seit dem 5. Mai 2010, 11.30 Uhr (Orderannahmeschluss) vorliegen, nicht mehr ausgeführt werden.

Die Aussetzung der Rücknahme erfolgt aus Liquiditätsgründen und zum Schutz der Anleger. Sie ist zunächst auf drei Monate befristet.

Die bewertungstägliche Berechnung und Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises wird von dieser Maßnahme nicht berührt.

Bitte beachten Sie, dass die KanAm Grund seit Freitag, den 14. Mai 2010, wieder Anteile am KanAm grundinvest Fonds ausgibt. Das heißt: Einzahlungen sind seit diesem Zeitpunkt wieder uneingeschränkt möglich, somit auch Einzahlungen für Sparpläne.

Fragen und Antworten Aktuelle Informationen Pressemitteilung §§ 80 und 81 Investmentgesetz Anlegerschutz