Die Geschäftsführung der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH hat gemäß § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen beschlossen, die Aussetzung der Rücknahme der Anteile des KanAm grundinvest Fonds vom 6. Mai 2010 über die 3-Monats-Frist hinaus zunächst um weitere neun Monate zu verlängern.
Die Rücknahme von Anteilen wird vor Ablauf der weiteren neun Monate aufgenommen, sofern hierfür ausreichend Liquidität vorhanden ist.
Die bewertungstägliche Berechnung und Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises wird von dieser Maßnahme nicht berührt.
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