Der Anlegerschutz wird sichergestellt durch:
- die Vorschriften des Investmentgesetzes (InvG)
- Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- den unabhängigen Sachverständigenausschuss
- die Kontrolle durch ein Kreditinstitut (Depotbank)
- einen obligatorischen Aufsichtsrat
Zu den Auflagen gehört zum Beispiel, dass ein Kreditinstitut als »Depotbank« neben der verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft Überwachungsfunktionen wahrnehmen muss. Im Fall der Offenen Immobilienfonds der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH ist dies das traditionsreiche Bankhaus M.M.Warburg & CO KGaA in Hamburg, das mit der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht konzernmäßig verbunden ist.
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