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Wichtig für jeden Anleger ist, welche Nettokapitalerträge er nach Abzug der Steuern vereinnahmen kann.
Wer in konventionelle Sparprodukte oder Rentenfonds investiert, muss in der Regel mit einer hohen steuerlichen Belastung rechnen. Denn Zinserträge, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, müssen in vollem Umfang versteuert werden.

Eine alternative Möglichkeit ist, dass Sie Ihr Geld in einem unserer Offenen Immobilienfonds anlegen. Deren Anlageerfolge sind nur zu einem geringen Teil steuerpflichtig. Erträge aus ausländischen Immobilien, Veräußerungsgewinne im Ausland und Gebäudeabschreibungen bleiben auch unter den Regelungen zur Abgeltungsteuer steuerfrei, sofern das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem die jeweilige Immobilie liegt, diese Steuerfreistellung vorsieht.

Auch deshalb waren die Erträge unserer Offenen Immobilienfonds in den letzten Jahren für Privatanleger zu 100 % steuerfrei. Unsere steueroptimierte Investitionsstrategie werden wir weiter verflogen. Dennoch kann der steuerfreie Anteil zukünftig schwanken.


Entscheidend ist, was unterm Strich bleibt

Die Abgeltungsteuer trifft Aktienanlagen stärker als Anlagen in Offenen Immobilienfonds. Dies zeigt unsere Vergleichsrechnung am Beispiel des KanAm grundinvest Fonds. Aktien mussten bislang schon eine wesentlich höhere Bruttorendite erzielen, um auf die gleiche Nettorendite zu kommen wie unser Offener Immobilienfonds. Im Zuge der Abgeltungsteuer wird der Abstand noch deutlicher, denn der KanAm grundinvest Fonds profitiert auch weiterhin von hohen steuerlichen Vorteilen.

Untenstehende Grafik zeigt zunächst, welcher Betrag sich aus einer Einmalanlage von 100.000 EUR ergeben hätte, die am 02. Januar 2007 in den KanAm grundinvest Fonds angelegt und am 30. Juni 2008 verkauft wurde. Zum Vergleich haben wir diese Berechnung auch für eine bei gleicher Wertentwicklung voll steuerpflichtige Anlage durchgeführt. Um die Auswirkungen der Abgeltungsteuer darzustellen, haben wir nochmals eine Berechnung mit den exakt gleichen Daten vorgenommen, allerdings unterstellt, dass die Abgeltungsteuer schon zur Anwendung kommt. Das geringere Ergebnis für den KanAm grundinvest Fonds im Vergleich zur bisherigen Rechtslage resultiert daraus, dass durch die Abschaffung der Spekulationsfrist auch hier bei einem Erwerb neuer Anteile Teile des Veräußerungsgewinns auf Anlegerebene der Abgeltungsteuer unterliegen.


* Hinweis:
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Einzelheiten zur Besteuerung der Erträge des Sondervermögens werden in den Jahresberichten veröffentlicht.

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