Ihr Partner bei offenen Publikumsfonds

Als Teil der KanAm Grund Group haben wir die Interessen privater Investoren und die ESG-Regulierung fest im Blick. Erfahren Sie mehr:

KanAm Grund Group

Unser offener Immobilien-Publikumsfonds ergänzt das Spektrum.
Er wird von der KanAm Grund Privatinvest gemanagt.

Mehr zum Fonds

Geordnete Auflösung des LEADING CITIES INVEST zum Schutz aller Anleger

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, die Verwaltung des Sondervermögens LEADING CITIES INVEST gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 18 der Allgemeinen Anlagebedingungen zu kündigen und den Fonds geordnet aufzulösen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen werden endgültig eingestellt. Das Fondsvermögen wird in den kommenden Jahren schrittweise durch den Verkauf der Immobilien liquidiert und die freie Liquidität gleichmäßig an die Anleger ausgezahlt.

Weitere Informationen

 

 

Informationen zur Kündigung der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST

Kündigungserklärung  
26. Juni 2026 
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Q & A  
Fragen und Antworten zur Kündigung 
der Verwaltung des LEADING CITIES INVEST 
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Anlegerinformation
als Dauerhafter Datenträger über die depotführenden Stellen
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Jahres- und Halbjahresberichte

Jahresbericht zum 31.12.2025
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Halbjahresbericht zum 30.06.2025
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Weitere Pflichtpublikationen

Verkaufsprospekt inkl. Anlagebedingungen
Gültig ab 01.07.2025
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Basisinformationsblatt (PRIIP-KID)
Gültig ab 26.05.2025
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Vergangene Performanceszenarien

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Frühere Wertentwicklung

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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

MiFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen: erfahren Sie mehr zu den Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten

ESG-Anhang zum Verkaufsprospekt
gültig ab 1. August 2023
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PAI-Statement 
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4)

Version 5 vom 30. Juni 2025
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Angaben nach Offenlegungs-VO Artikel 3
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 

Version 2 vom 30. Juni 2023
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Angaben zur Vergütungspolitik
Mehr lesen

Angaben nach Offenlegungs-VO Art. 6 Abs. 2 Buchst. b 
Informationen für vertreibende Stellen: Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

gem. Art. 6 Abs. 2 Buchst. b SFDR
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Angaben nach Offenlegungs-VO Artikel 10
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

gültig ab 1. Januar 2023
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Angaben zur Vergütungspolitik

Informationen gemäß Artikel 5 SFDR (Stand 01. August 2022)

Unsere Vergütungsrichtlinie steht im Einklang mit unserem Unternehmensleitbild und unserer ESG Strategie. Daher haben wir Kriterien festgehalten, welche bei einer Gehaltsanpassung oder eventuellen Auszahlung einer Ermessenstantieme herangezogen werden. Variable Vergütungen werden bei grobem pflicht- und sittenwidrigem Verhalten sowie Verstößen gegen Compliance- oder Governance-Regelungen nicht ausgezahlt. Leitende Angestellte werden bei Missmanagement nicht mit einer Abfindung belohnt. Kurzfristig wirkende Gewinne und das Eingehen von überproportional hohen Risiken werden nicht belohnt. Ein weiterer Aspekt ist der Umgang mit Risiken, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des Unternehmens und Fonds haben können; dies schließt Nachhaltigkeitsrisiken ein.

Darüber hinaus sind ESG-Kriterien in unserem Verständnis als attraktiver Arbeitgeber verankert und werden beispielsweise in unsere Mitarbeitergespräche integriert. Dies sind z.B. Mitarbeiterförderung- und Weiterbildung, Mitarbeiterzufriedenheit und Verantwortung bei der Unternehmensführung oder das soziale Engagement. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.