Privatanlegern einen einfachen Weg eröffnen, um langfristig in attraktive und ertragsstarke Qualitätsimmobilien zu investieren: Dieses Ziel verfolgt KanAm Grund Privatinvest fokussiert und erfolgreich.
Als unabhängige, spezialisierte Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir international aktiv. Mit dem LEADING CITIES INVEST haben wir 2013 den ersten Offenen Immobilienfonds der neuen Generation aufgelegt. Seitdem gehört er mit durchschnittlich 3 Prozent oder mehr jährlicher Rendite regelmäßig zu der Spitze der Offenen Immobilienfonds in Deutschland.
Die Anlagestrategie zielt darauf, für Sie als Anleger attraktive und stabile Erträge zu erwirtschaften. Darum haben wir ein Premiumportfolio aufgebaut: mit Immobilien an ausgesuchten Standorten in internationalen Metropolen.
Immobilien mit Blick auf Nachhaltigkeit auswählen und entwickeln: Das ist gut für Umwelt und Klima, und es bringt unsere Investoren voran. Deshalb ist Nachhaltigkeit bereits seit mehr als einem Jahrzehnt Teil unserer Firmenstrategie – und eine Herzenssache für uns. Denn so wichtig die Finanzkennzahlen sind, so groß ist auch unsere Verantwortung für die Gesellschaft und die Umwelt.
Das bewegt uns, und wir handeln danach. Wir berücksichtigen die folgenden zentralen Inhalte und Eckpunkte in unserem Handeln:
Um der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) nachzukommen, hat die KanAm Grund Group den Immobilien-Publikumsfonds LEADING CITIES INVEST (ISIN DE0006791825) auf Artikel-8 SFDR umgestellt. Vorangegangen war die bereits 2018 gestartete Initiative „LEADING CITIES INVEST goes green“, mit der in den letzten Jahren die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sowohl auf Ebene der KanAm Grund Group als auch des Fonds geschaffen wurden.
Die ESG-Merkmale „Environmental/Ökologie“ und „Governance/Unternehmensführung“ stehen im Fokus des LEADING CITIES INVEST
Im Rahmen des ökologischen Merkmals wird im LEADING CITIES INVEST besonders der Klimaschutz gefördert, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von
CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird.
Die Berücksichtigung des ESG-Merkmals „Governance/Unternehmensführung“ erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen.
KanAm Grund Group ist seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv
Die „KanAm Grund Group Goes Green-Strategie“ zielt auf Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Fondsebene ab. Die den Fondsportfolios zugehörigen Immobilien werden seit Jahren auch extern bewertet mit dem Ziel einer Zertifizierung nach neuesten Nachhaltigkeitsstandards. Der LEADING CITIES INVEST hat eine Zertifizierungsquote von über 66,3 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Im Rahmen der Initiative „LEADING CITIES INVEST goes green“ wurde zudem die Energieversorgung der im Portfolio enthaltenen Gebäude neu gebündelt, um deren Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken zu können. Darüber hinaus hat der LEADING CITIES INVEST im Jahr 2021 erneut am GRESB-Benchmarking teilgenommen und den „Green Star Status“ mit drei Sternen erreicht.
Sämtliche Informationen zur Klassifizierung nach Artikel 8 SFDR zum 1. Mai 2022 finden Sie hier auf der Website des LEADING CITIES INVEST.
Durch die SFDR sollen (potentielle) Anleger besser über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten informiert werden. Sie richtet sich deshalb auch an Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Fondsprodukte.
Zur weitergehenden Konkretisierung der Transparenzvorgaben der SFDR haben die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) Vorschläge für sog. „technischen Regulierungsstandard“ (Regulatory Technical Standards, RTS) erarbeitet. Die EU-Kommission hat auf Grundlage dieser Vorschläge am 6. April 2022 den Entwurf einer Delegierten Verordnung veröffentlicht. Es ist vorgesehen, dass diese am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Von da an werden die Vorgaben der Verordnung – ergänzend zu den seit dem 10. März 2021 zu beachtenden Vorgaben der SFDR – in der Praxis umzusetzen sein.
Die wichtigsten Verpflichtungen aus der SFDR lassen sich in drei Kategorien aufteilen: Veröffentlichungspflichten auf der Website, in vorvertraglichen Informationen und innerhalb der regelmäßigen Berichte. Hierbei ist nochmals zwischen den Veröffentlichungspflichten auf Unternehmens- und Produktebene zu unterscheiden sowie zwischen den verschiedenen Produkten.
Hierbei bestehen noch eine Vielzahl ungeklärter Detailfragen und auch die BaFin, als zuständige Aufsichtsbehörde, entwickelt aktuell eine eigene Verwaltungspraxis zu diesen Themen. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Anforderungen beispielsweise an einen Immobilienfonds zu stellen sind, der zukünftig als sog. „Art. 8-Produkt“ oder als „Art. 9-Produkt“ zu qualifizieren ist.
Neben den Vorgaben der SFDR sind gerade mit Blick auf die Einstufung von Finanzprodukten als „nachhaltig“ weitergehende aufsichtsrechtliche und auch privatwirtschaftliche Initiativen zu erwarten.
Dies betrifft zum einen die gesetzlichen Vorgaben, die den Vertrieb von Finanzprodukten regulieren (Stichwort MiFID II). Hier gelten zukünftig weitergehende Neuerungen, wonach u.a. im Rahmen von Anlageberatungen der Kunde nach seinen „Nachhaltigkeitspräferenzen“ gefragt werden soll. Welche Finanzprodukte dann die Anforderungen an etwaige vom Kunden geäußerte „Nachhaltigkeitspräferenzen“ erfüllen, wird ebenfalls neu geregelt und knüpft an die Systematik der SFDR an (ohne diese allerdings vollständig zu übernehmen). Diese nachhaltigkeitsbezogenen Vertriebsvorgaben sind ab dem 2. August 2022 im Fondsvertrieb (Anlageberatung) zu beachten. Sofern es sich um ein „Art. 8-Produkt“ nach den Vorgaben der SFDR handelt, welches diese Vertriebsvorgaben erfüllt, spricht man auch von einem „Art. 8PLUS-Produkt“
Daneben haben namhafte deutsche Verbände, darunter der BVI, für Zwecke des Vertriebs von Fondsprodukten verschiedene Kategorien von Produktgruppen gebildet, die den Anlegern eine leichtere Einordnung der Fonds im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit ermöglichen sollen (sog. Verbändekonzept). Das Verbändekonzept ist mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt. Nach diesem – rechtlich nicht verbindlichen Konzept wird es im Fondsbereich künftig im Nachhaltigkeitskontext unterschiedliche Produktkategorien geben: das ESG-Strategie-Produkt, den Basic-Fonds und den nicht-nachhaltigen Fonds. Daneben gibt es Produkte, die sich an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der neuen MiFID II-Vorgaben richten können. Die einzelnen Kategorien müssen nach dem Entwurf dieses ESG-Zielmarktkonzepts unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Die KanAm Grund Group wird sich laufend an den aktuellen gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Anforderungen orientieren und für die verschiedenen Immobilienfonds jeweils veröffentlichen, welche Produktkategorie der SFDR erfüllt wird.
Nachhaltigkeit als Bestandteil unserer treuhänderischen Pflicht
Für uns als KanAm Grund Group ist es wichtig, dass wir als internationales Immobilienunternehmen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft im Allgemeinen und für unsere Anleger, Mitarbeiter und Geschäftspartner im Besonderen erbringen. Mehr als das gebietet uns die treuhänderische Pflicht, für die von uns verwalteten Immobilien alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um auch in Zukunft ihren Werterhalt zu sichern. Nachhaltig handeln und Verantwortung für den Anlageerfolg unserer Investoren zu übernehmen, ist daher für uns untrennbar miteinander verbunden.
Sustainability Team setzt Nachhaltigkeitsziele unter dem Motto „KanAm Grund Group goes green“ um:
Bei KanAm Grund Group arbeitet seit Jahren ein Sustainability Team aktiv an Strategie und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Es besteht aus Mitgliedern der Geschäftsführung sowie Direktoren und Mitarbeitern aus allen Fachbereichen und genießt somit einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Hinzu kommt, dass die KanAm Grund Group mit der Benennung einer zertifizierten Nachhaltigkeitsbeauftragten (SRI Advisor EBS – Socially Responsible Investments Advisor EBS) und einer Stellvertreterin (SRI Advisor EBS – Socially Responsible Investments Advisor EBS) einen wichtigen Ankerpunkt im Unternehmen geschaffen hat, um die Nachhaltigkeitsziele zu definieren, zu steuern und voranzutreiben. Dazu gehört auch eine aktive Mitarbeit der Nachhaltigkeitsbeauftragten in den Arbeitskreisen des Branchenverbandes BVI.
Wir setzen uns für mehr Transparenz bei der Beschaffung und Verarbeitung von ESG-Daten, insbesondere Verbrauchsdaten in unseren Immobilien ein. KanAm Grund Group hat hierzu 2020 einen Kooperationsvertrag mit dem ESG-Software-Anbieter Measurabl abgeschlossen. Ziel ist es, Energieverbräuche zu optimieren und CO2-Emissionen zu senken. Zudem soll in Zusammenarbeit mit Measurabl eine zentrale Verbrauchsdatenbank erstellt werden. Denn die konsistente und möglichst weit umfassende ESG-Datenerhebung auf Objektebene ist aktuell eine der größten Herausforderung der Immobilienbranche bei der nachhaltigen Ausrichtung von Immobilien. Sie ist die notwendige Grundlage sowohl für die ESG-Beurteilung der Immobilien als auch für deren nachhaltige Ausrichtung durch sinnvolle, ökologische Maßnahmen. KanAm Grund Group hat sich mit der Auswahl von Measurabl dazu entschieden, die laut Produkthersteller weltweit am weitesten verbreitete ESG-Datenmanagement-Software für gewerbliche Immobilien zu nutzen. Mit weltweit über 40.000 Geschäftsgebäuden (ca. 18.000 in Europa) mit einer Fläche von 9 Milliarden Quadratmetern in 75 Ländern hilft die Software Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen, zu verwalten und offenzulegen. Die Software bietet u.a. eine direkte Integration der Verbrauchsdaten über den Energieversorger. Mit dieser Maßnahme haben wir den Grundstein für ein professionelles und umfassendes ESG-Datenmanagement gelegt. Gleichzeitig prüfen wir derzeit die Installation von Smart Metering Systemen in ausgesuchten Fondsimmobilien, die das computergestützte Messen, Ermitteln und Steuern von Energieverbrauch und -zufuhr unterstützen als Grundlage für die ESG-Performancemessung von Gebäuden.
Bereits 2020 haben wir zudem beispielsweise für den durch KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH verwalteten LEADING CITIES INVEST ein Teil-Portfolioscreening durchgeführt, bei dem wir ein Teilportfolio einer umfassenden Analyse unterzogen haben, um festzustellen, wie hoch die Verbräuche und CO2-Emissionen der Immobilien sind - im Vergleich zum ausgesuchten Portfolio und im Vergleich zu Vorgaben, die durch die EU im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der Wirtschaftstätigkeit entwickelt werden (EU-Dekarbonisierungspfad). Daraus können wir die ESG-Performance der einzelnen Immobilien innerhalb des ausgesuchten Portfolios bewerten und Zeitpunkte für strategische Entscheidungen festlegen, wie z.B. ESG-Maßnahmen oder ggf. Entscheidungen zur Veräußerung von Immobilien. Zudem ermöglichen Portfolioscreenings die Festlegung von weitergehenden Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und des Energieverbrauchs.
KanAm Grund Group beschäftigt sich seit mehr als einer Dekade mit Nachhaltigkeitsthemen. Die KanAm Grund Group ist beispielsweise seit 2009 Mitglied im US Green Building Council. Seit März 2020 ist die KanAm Grund Unterzeichnerin der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI – United Nations Principles for Responsible Investment). Damit erklären wir uns als internationales Immobilienunternehmen bereit, Umwelt- und Sozialfragen sowie Themen einer guten Unternehmensführung in unseren Unternehmens- und Investmentprozess miteinzubeziehen. Ganz aktuell seit Januar 2021 ist die KanAm Grund Group der Brancheninitiative ECORE (ESG-Circle of Real Estate) beigetreten. Die Initiative wurde zu Beginn des Jahres 2020 zur Entwicklung eines praxistauglichen Steuerungstools auf Immobilien-Portfolio und -Objektebene sowie zum Austausch von Best Practice Ansätzen gegründet. Mittlerweile gehören zum Teilnehmerkreis ca. 40 europäische Bestandshalter sowie die Verbände ZIA und BVI. Zudem erfolgte der Beitritt zu den BVI Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement, die ökonomische, ökologische und soziale Belange auf Portfolioebene berücksichtigen und Handlungsempfehlungen für die Nachhaltigkeitsbetrachtung auf Portfolioebene geben.
Daneben nahm die KanAm Grund Group 2020 erstmals mit dem Offenen Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST an einem Green Rating durch GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) teil und konnte dabei bereits im ersten Anlauf ein „Green Star Status“ erzielen. Bei GRESB handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Bewertungssystem für die Nachhaltigkeitsperformance von Immobilienportfolios. Der entscheidende Vorteil des GRESB-Ratings gegenüber der Zertifizierung einzelner Immobilien – wie beispielsweise bei DGNB, LEED oder BREEAM oder anbieterseitigen Konzernlösungen – ist, dass mit GRESB neutral die Nachhaltigkeit ganzer Portfolios gemessen werden kann.
Uns ist bewusst, dass Nachhaltigkeit auch für Sie als Investor ein zunehmend wichtiges Anliegen ist. Das spüren wir in vielen Gesprächen, und es bestärkt uns in unserem Engagement. Eine eigene Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie ein Sustainability-Team treiben das Thema schon seit Jahren voran. Seit 2018 hat das nochmals weitreichende interne Veränderungen bewirkt, und wir folgen einem klaren Corporate Social Responsibility-Fahrplan.
Langjährig bestehende Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeitsthemen
Benennung einer Nachhaltigkeitsbeauftragten (SRI Advisor EBS – Socially Responsible Investments Advisor EBS)
Gründung eines 17-köpfigen Sustainability-Teams
Selbstüberprüfung der Immobilien auf Ökologie und Energieeffizienz
Optimierung der Verfügbarkeit und Verwendung von ESG-Daten im Portfolio
Umsetzung fondsbezogener Optimierungsmaßnahmen, z.B. für LEADING CITIES INVEST
Ab 2020: schrittweise Umsetzung weiterer Optimierungsmaßnahmen für den gesamten Immobilienbestand
Umzug unseres Frankfurter Hauptsitzes in den nachhaltig konzipierten OMNITURM, der eine LEED-Zertifizierung "Platinum" erhalten hat und damit als besonders nachhaltig zu bewerten ist