Privatanlegern einen einfachen Weg eröffnen, um langfristig in attraktive und ertragsstarke Qualitätsimmobilien zu investieren: Dieses Ziel verfolgt KanAm Grund Privatinvest fokussiert und erfolgreich.
Als unabhängige, spezialisierte Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir international aktiv. Mit dem LEADING CITIES INVEST haben wir 2013 den ersten Offenen Immobilienfonds der neuen Generation aufgelegt. Seitdem gehört er mit durchschnittlich 3 Prozent oder mehr jährlicher Rendite regelmäßig zu der Spitze der Offenen Immobilienfonds in Deutschland.
Die Anlagestrategie zielt darauf, für Sie als Anleger attraktive und stabile Erträge zu erwirtschaften. Darum haben wir ein Premiumportfolio aufgebaut: mit Immobilien an ausgesuchten Standorten in internationalen Metropolen.
Immobilien mit Blick auf Nachhaltigkeit auswählen und entwickeln: Das ist gut für Umwelt und Klima, und es bringt unsere Investoren voran. Deshalb ist Nachhaltigkeit bereits seit mehr als einem Jahrzehnt Teil unserer Firmenstrategie – und eine Herzenssache für uns. Denn so wichtig die Finanzkennzahlen sind, so groß ist auch unsere Verantwortung für die Gesellschaft und die Umwelt.
Das bewegt uns, und wir handeln danach. Wir berücksichtigen die folgenden zentralen Inhalte und Eckpunkte in unserem Handeln:
Um der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (»Offenlegungsverordnung« oder auch »Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz: SFDR«) nachzukommen, hat die KanAm Grund Group den Immobilien-Publikumsfonds LEADING CITIES INVEST (ISIN DE0006791825) auf Artikel-8 SFDR umgestellt. Vorangegangen war die bereits 2018 gestartete Initiative „LEADING CITIES INVEST goes green“, mit der in den letzten Jahren die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sowohl auf Ebene der KanAm Grund Group als auch des Fonds geschaffen wurden.
Die ESG-Merkmale „Environmental/Ökologie“ und „Governance/Unternehmensführung“ stehen im Fokus des LEADING CITIES INVEST
Im Rahmen des ökologischen Merkmals wird im LEADING CITIES INVEST besonders der Klimaschutz gefördert, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von
CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird.
Die Berücksichtigung des ESG-Merkmals „Governance/Unternehmensführung“ erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen.
Außerdem werden seit dem 01. August 2022 die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. »nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen« oder auch »Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«) berücksichtigt. Hierbei zieht diese Gesellschaft die Indikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs« heran.
KanAm Grund Group ist seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv
Die „KanAm Grund Group Goes Green-Strategie“ zielt auf Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Fondsebene ab. Die den Fondsportfolios zugehörigen Immobilien werden seit Jahren auch extern bewertet mit dem Ziel einer Zertifizierung nach neuesten Nachhaltigkeitsstandards. Der LEADING CITIES INVEST hat eine Zertifizierungsquote von über 78 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Im Rahmen der Initiative „LEADING CITIES INVEST goes green“ wurde zudem die Energieversorgung der im Portfolio enthaltenen Gebäude neu gebündelt, um deren Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken zu können. Darüber hinaus hat der LEADING CITIES INVEST im Jahr 2021 erneut am GRESB-Benchmarking teilgenommen und den „Green Star Status“ mit drei Sternen erreicht.
Sämtliche Informationen zur Klassifizierung nach Artikel 8 SFDR seit dem 1. Mai 2022 und der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren seit dem 01. August 2022 finden Sie hier auf der Website des LEADING CITIES INVEST.
Durch die SFDR sollen (potentielle) Anleger besser über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten informiert werden. Sie richtet sich deshalb auch an Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Fondsprodukte.
Zur weitergehenden Konkretisierung der Transparenzvorgaben der SFDR haben die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) Vorschläge für sog. „technischen Regulierungsstandard“ (Regulatory Technical Standards, RTS) erarbeitet. Die EU-Kommission hat auf Grundlage dieser Vorschläge am 6. April 2022 eine Delegierte Verordnung erarbeitet. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der SFDR im Hinblick auf technische Regulierungsstandards wurde am 25. Juli 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2023. Von da an werden die Vorgaben der Delegierten Verordnung – ergänzend zu den seit dem 10. März 2021 zu beachtenden Vorgaben der SFDR – in der Praxis umzusetzen sein.
Die wichtigsten Verpflichtungen aus der SFDR lassen sich in drei Kategorien aufteilen: Veröffentlichungspflichten auf der Website, in vorvertraglichen Informationen und innerhalb der regelmäßigen Berichte. Hierbei ist nochmals zwischen den Veröffentlichungspflichten auf Unternehmens- und Produktebene zu unterscheiden sowie zwischen den verschiedenen Produkten.
Hierbei bestehen noch eine Vielzahl ungeklärter Detailfragen und auch die BaFin, als zuständige Aufsichtsbehörde, entwickelt aktuell eine eigene Verwaltungspraxis zu diesen Themen. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Anforderungen beispielsweise an einen Immobilienfonds zu stellen sind, der zukünftig als sog. „Art. 8-Produkt“ oder als „Art. 9-Produkt“ zu qualifizieren ist.
Neben den Vorgaben der SFDR sind gerade mit Blick auf die Einstufung von Finanzprodukten als „nachhaltig“ weitergehende aufsichtsrechtliche und auch privatwirtschaftliche Initiativen zu erwarten.
Dies betrifft zum einen die gesetzlichen Vorgaben, die den Vertrieb von Finanzprodukten regulieren (Stichwort MiFID II). Hier gelten zukünftig weitergehende Neuerungen, wonach u.a. im Rahmen von Anlageberatungen der Kunde nach seinen „Nachhaltigkeitspräferenzen“ gefragt werden soll. Welche Finanzprodukte dann die Anforderungen an etwaige vom Kunden geäußerte „Nachhaltigkeitspräferenzen“ erfüllen, wird ebenfalls neu geregelt und knüpft an die Systematik der SFDR an (ohne diese allerdings vollständig zu übernehmen). Diese nachhaltigkeitsbezogenen Vertriebsvorgaben sind ab dem 2. August 2022 im Fondsvertrieb (Anlageberatung) zu beachten. Sofern es sich um ein „Art. 8-Produkt“ nach den Vorgaben der SFDR handelt, welches diese Vertriebsvorgaben erfüllt, spricht man auch von einem „Art. 8 plus-Produkt“
Daneben haben namhafte deutsche Verbände, darunter der BVI, für Zwecke des Vertriebs von Fondsprodukten verschiedene Kategorien von Produktgruppen gebildet, die den Anlegern eine leichtere Einordnung der Fonds im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit ermöglichen sollen (sog. Verbändekonzept). Das Verbändekonzept ist mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt. Nach diesem – rechtlich nicht verbindlichen Konzept wird es im Fondsbereich künftig im Nachhaltigkeitskontext unterschiedliche Produktkategorien geben: das ESG-Strategie-Produkt, den Basic-Fonds und den nicht-nachhaltigen Fonds. Daneben gibt es Produkte, die sich an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der neuen MiFID II-Vorgaben richten können. Die einzelnen Kategorien müssen nach dem Entwurf dieses ESG-Zielmarktkonzepts unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Die KanAm Grund Group wird sich laufend an den aktuellen gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Anforderungen orientieren und für die verschiedenen Immobilienfonds jeweils veröffentlichen, welche Produktkategorie der SFDR erfüllt wird.
Nachhaltigkeit als Bestandteil unserer treuhänderischen Pflicht
Für alle Gesellschaften der KanAm Grund Group ist es wichtig, dass wir als internationales Immobilienunternehmen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft im Allgemeinen und für unsere Anleger, Mitarbeiter und Geschäftspartner im Besonderen erbringen. Mehr als das gebietet uns die treuhänderische Pflicht, für die von uns verwalteten Immobilien alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um auch in Zukunft ihren Werterhalt zu sichern. Nachhaltig handeln und Verantwortung für den Anlageerfolg unserer Investoren zu übernehmen, ist daher für uns untrennbar miteinander verbunden.
Sustainability Team setzt Nachhaltigkeitsziele unter dem Motto „KanAm Grund Group goes green“ um:
Bei KanAm Grund Group arbeitet seit Jahren ein Sustainability Team aktiv an Strategie und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Es besteht aus Mitgliedern der Geschäftsführung sowie Direktoren und Mitarbeitern aus allen Fachbereichen und genießt somit einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Hinzu kommt, dass die KanAm Grund Group mit der Benennung einer zertifizierten Nachhaltigkeitsbeauftragten (SRI Advisor EBS – Socially Responsible Investments Advisor EBS) und einer Stellvertreterin (SRI Advisor EBS – Socially Responsible Investments Advisor EBS) einen wichtigen Ankerpunkt im Unternehmen geschaffen hat, um die Nachhaltigkeitsziele zu definieren, zu steuern und voranzutreiben. Dazu gehört auch eine aktive Mitarbeit der Nachhaltigkeitsbeauftragten in den Arbeitskreisen des Branchenverbandes BVI.
Wir setzen uns für mehr Transparenz bei der Beschaffung und Verarbeitung von ESG-Daten, insbesondere Verbrauchsdaten in unseren Immobilien ein. KanAm Grund Group hat hierzu 2020 einen Kooperationsvertrag mit dem ESG-Software-Anbieter Measurabl abgeschlossen. Ziel ist es, Energieverbräuche zu optimieren und CO2-Emissionen zu senken. Zudem soll in Zusammenarbeit mit Measurabl eine zentrale Verbrauchsdatenbank erstellt werden. Denn die konsistente und möglichst weit umfassende ESG-Datenerhebung auf Objektebene ist aktuell eine der größten Herausforderung der Immobilienbranche bei der nachhaltigen Ausrichtung von Immobilien. Sie ist die notwendige Grundlage sowohl für die ESG-Beurteilung der Immobilien als auch für deren nachhaltige Ausrichtung durch sinnvolle, ökologische Maßnahmen. KanAm Grund Group hat sich mit der Auswahl von Measurabl dazu entschieden, die laut Produkthersteller weltweit am weitesten verbreitete ESG-Datenmanagement-Software für gewerbliche Immobilien zu nutzen. Mit weltweit über 40.000 Geschäftsgebäuden (ca. 18.000 in Europa) mit einer Fläche von 9 Milliarden Quadratmetern in 75 Ländern hilft die Software Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen, zu verwalten und offenzulegen. Die Software bietet u.a. eine direkte Integration der Verbrauchsdaten über den Energieversorger. Mit dieser Maßnahme haben wir den Grundstein für ein professionelles und umfassendes ESG-Datenmanagement gelegt. Gleichzeitig prüfen wir derzeit die Installation von Smart Metering Systemen in ausgesuchten Fondsimmobilien, die das computergestützte Messen, Ermitteln und Steuern von Energieverbrauch und -zufuhr unterstützen als Grundlage für die ESG-Performancemessung von Gebäuden.
Bereits 2020 haben wir zudem beispielsweise für den durch KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH verwalteten LEADING CITIES INVEST ein Teil-Portfolioscreening durchgeführt, bei dem wir ein Teilportfolio einer umfassenden Analyse unterzogen haben, um festzustellen, wie hoch die Verbräuche und CO2-Emissionen der Immobilien sind - im Vergleich zum ausgesuchten Portfolio und im Vergleich zu Vorgaben, die durch die EU im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der Wirtschaftstätigkeit entwickelt werden (EU-Dekarbonisierungspfad). Daraus können wir die ESG-Performance der einzelnen Immobilien innerhalb des ausgesuchten Portfolios bewerten und Zeitpunkte für strategische Entscheidungen festlegen, wie z.B. ESG-Maßnahmen oder ggf. Entscheidungen zur Veräußerung von Immobilien. Zudem ermöglichen Portfolioscreenings die Festlegung von weitergehenden Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und des Energieverbrauchs.
Gebäudezertifikate bieten die Möglichkeit Nachhaltigkeitskriterien nach unabhängigen sowie etablierten und anerkannten Maßstäben zu messen und zu vergleichen. Im Fokus steht dabei die umfassende Bewertung einer Immobilie unter sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten über den gesamten Lebenszyklus. Dabei finden sich je nach Investitionsstandort länderspezifische Zertifizierungssysteme. Mittlerweile existieren mehr als 600 Zertifizierungssystemen weltweit. Das erste Zertifikat, das BREEAM Zertifikat, wurde dabei 1990 in Großbritannien entwickelt. Es folgten im Verlauf der 90er Jahre unter anderem das US-amerikanische LEED Zertifikat, das französische HQE Zertifikat, das Minergie Zertifikat aus der Schweiz und das Green Star Zertifikat aus Australien. In Deutschland hat sich seit 2007 vor allem das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) etabliert.
Immobilien der KanAm Grund Group verfügen beispielsweise über Zertifizierungen folgender Systeme: BREEAM, HQE, DGNB, Minergie und LEED. Aktuell sind im LEADING CITIES INVEST insgesamt 22 Immobilien im Wert von rund 934 Mio. Euro zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Das entspricht einer Zertifizierungsquote von über 78 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des LEADING CITIES INVEST.
KanAm Grund Group beschäftigt sich seit mehr als einer Dekade mit Nachhaltigkeitsthemen. Die KanAm Grund Group ist beispielsweise seit 2009 Mitglied im US Green Building Council. Seit März 2020 ist die KanAm Grund Unterzeichnerin der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI – United Nations Principles for Responsible Investment). Damit erklären wir uns als internationales Immobilienunternehmen bereit, Umwelt- und Sozialfragen sowie Themen einer guten Unternehmensführung in unseren Unternehmens- und Investmentprozess miteinzubeziehen. Ganz aktuell seit Januar 2021 ist die KanAm Grund Group der Brancheninitiative ECORE (ESG-Circle of Real Estate) beigetreten. Die Initiative wurde zu Beginn des Jahres 2020 zur Entwicklung eines praxistauglichen Steuerungstools auf Immobilien-Portfolio und -Objektebene sowie zum Austausch von Best Practice Ansätzen gegründet. Mittlerweile gehören zum Teilnehmerkreis ca. 40 europäische Bestandshalter sowie die Verbände ZIA und BVI. Zudem erfolgte der Beitritt zu den BVI Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement, die ökonomische, ökologische und soziale Belange auf Portfolioebene berücksichtigen und Handlungsempfehlungen für die Nachhaltigkeitsbetrachtung auf Portfolioebene geben.
Daneben nahm die KanAm Grund Group 2020 erstmals mit dem Offenen Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST an einem Green Rating durch GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) teil und konnte dabei bereits im ersten Anlauf ein „Green Star Status“ erzielen. Bei GRESB handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Bewertungssystem für die Nachhaltigkeitsperformance von Immobilienportfolios. Der entscheidende Vorteil des GRESB-Ratings gegenüber der Zertifizierung einzelner Immobilien – wie beispielsweise bei DGNB, LEED oder BREEAM oder anbieterseitigen Konzernlösungen – ist, dass mit GRESB neutral die Nachhaltigkeit ganzer Portfolios gemessen werden kann.
Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich verpflichtet die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. »nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen« oder auch »Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«), zu berücksichtigen.
Mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden anhand von sog. Nachhaltigkeitsindikatoren ermittelt und gemessen.
Hierbei zieht diese Gesellschaft die Indikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs« heran.
Unter dem Nachhaltigkeitsindikator »fossile Brennstoffe« wird das Engagement in fossile Brennstoffe durch die Investition in Immobilien verstanden. Als Messgröße wird hierbei quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien herangezogen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Hierunter versteht die Gesellschaft solche Objekte, in denen fossile Brennstoffe abgebaut, hergestellt, gelagert oder transportiert werden, nicht jedoch Objekte mit Mietern, deren Unternehmenszweck im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten steht, ohne dass die vorgenannten Tätigkeiten an diesem Standort ausgeübt werden (z.B. Verwaltungsgebäude).
Der Nachhaltigkeitsindikator »energieineffiziente Immobilienassets« umfasst das Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz. Hierfür wird quartalsweise der Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz, die von der Gesellschaft für das Sondervermögen direkt oder indirekt gehaltenen werden, ermittelt. Der Anteil von Immobilien mit schlechter Energieeffizienz wird durch das Verhältnis von Immobilien mit EPC (Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) von höchstens C (sofern vor dem 31. Dezember 2020 errichtet), d. h. Energieausweis zwischen C und H, bzw. mit einem Primärenergiebedarf, der den Primärenergiebedarf eines Niedrigstenergiegebäudes übersteigt (sofern nach dem 31. Dezember 2020 errichtet), und dem Gesamtwert aller Immobilien, die EPC- und Niedrigstenergiegebäude-
Vorschriften unterliegen, ermittelt.
Der Nachhaltigkeitsindikator »Intensität des Energieverbrauchs« betrifft den Energieverbrauch der durch die Gesellschaft im Rahmen des Sondervermögens verwalteten Objekte, namentlich denjenigen, der sich durch die Erfassung der Verbrauchsdaten ergibt. Vorerst wird in diesem Zusammenhang auf die Energiebezugsfläche abgestellt, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch Änderungen unionsrechtlicher Vorgaben insoweit Anpassungen erfolgen.
Bei der im Rahmen des Ankaufs durchzuführenden ESG-Due-Diligence werden auch etwaige PAI hinsichtlich der vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren identifiziert. Abhängig von den im Einzelfall identifizierten PAI sind individuelle Maßnahmen zur Beschränkung oder Verminderung der negativen Auswirkungen zu treffen (z. B. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einer (Bestands-) Immobilie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen).
Weiter werden die gehaltenen Objekte auch während der gesamten Haltedauer regelmäßig hinsichtlich etwaiger wesentlich negativer Auswirkungen auf die vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren hin überprüft. Die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen des Bestandsmanagements reichen von der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen bis hin zu einem Verkaufsprozess, sofern absehbar ist, dass eine Immobilie die Anforderungen an die PAI dauerhaft nicht erfüllt. Welche konkrete Maßnahme ergriffen wird, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Weiterführende Informationen über die Berücksichtigung der PAI sind hier veröffentlicht und darüber hinaus im Rahmen der Jahresberichtserstattung für das Sondervermögen verfügbar.
KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht.
Uns ist bewusst, dass Nachhaltigkeit auch für Sie als Investor ein zunehmend wichtiges Anliegen ist. Das spüren wir in vielen Gesprächen, und es bestärkt uns in unserem Engagement. Eine eigene Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie ein Sustainability-Team treiben das Thema schon seit Jahren voran. Seit 2018 hat das nochmals weitreichende interne Veränderungen bewirkt, und wir folgen einem klaren Corporate Social Responsibility-Fahrplan.
Langjährig bestehende Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeitsthemen
Benennung einer Nachhaltigkeitsbeauftragten (SRI Advisor EBS – Socially Responsible Investments Advisor EBS)
Gründung eines 17-köpfigen Sustainability-Teams
Selbstüberprüfung der Immobilien auf Ökologie und Energieeffizienz
Optimierung der Verfügbarkeit und Verwendung von ESG-Daten im Portfolio
Umsetzung fondsbezogener Optimierungsmaßnahmen, z.B. für LEADING CITIES INVEST
Ab 2020: schrittweise Umsetzung weiterer Optimierungsmaßnahmen für den gesamten Immobilienbestand
Umzug unseres Frankfurter Hauptsitzes in den nachhaltig konzipierten OMNITURM, der eine LEED-Zertifizierung "Platinum" erhalten hat und damit als besonders nachhaltig zu bewerten ist