Beschwerdeformular/Anlegerrechte

Beschwerdeformular

Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit und freuen uns über Ihre Meinung.


 




Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Um sicherzustellen, dass etwaige Beschwerden von Anlegern zeitnah und kundenfreundlich bearbeitet werden, wurde das folgende Beschwerdeverfahren aufgesetzt:

  • Eingang von Beschwerden in der Mailbox des Beschwerdemanagements (beschwerde@kanam-grund.de) bzw. postalisch zu richten an KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, OMNITURM, Große Gallusstrasse 18, 60312 Frankfurt am Main
  • Aufnahme der Beschwerde in das zentrale Beschwerdetagebuch
  • Aufarbeitung der Sachverhalte durch die Fachabteilungen
  • Beantwortung der Beschwerden durch das Beschwerdemanagement auf Basis der Ereignisse der Fachabteilungen; ggf. Abhilfe der Beschwerde
  • Dokumentation der Beschwerdebearbeitung und der getroffenen Maßnahmen
  • Überwachung nach § 33 WpHG durch die Compliance-Abteilung

Die Bearbeitung einer Beschwerde ist kostenfrei.

Beschwerden werden unverzüglich – in der Regel innerhalb von zehn Bankarbeitstagen – beantwortet. Sind längere Nachforschungen notwendig, wird der Eingang der Beschwerde innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt.

 

Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräumen

Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu widerrufen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. 
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d. h. er den Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht.
 

Hinweis zum außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatanleger und kollektiven Rechtsschutzverfahren

Neben unserem Beschwerdeformular haben Sie noch die folgenden Möglichkeiten, um Ihre Beschwerde zu platzieren:
Die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (im Folgenden »BVI«) als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an dem Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds lauten: 
 
Büro der Ombudsstelle des BVI 
Bundesverband Investment und Asset Management e. V. 
Unter den Linden 42, 10117 Berlin 
Telefon: (030) 6449046-0 
Telefax: (030) 6449046-29 
 
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den LEADING CITIES INVEST zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-
Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: info@kanam-grund.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
 
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Verbraucher auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-1919, schlichtung@bundesbank.de, wenden. Anleger können zur Durchsetzung ihrer Rechte auch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Schiedsverfahren unberührt.
 
Anleger können sich gegebenenfalls auch an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren beteiligen. Das kann eine Musterfeststellungsklage gem. § 606 ZPO sein (Informationen dazu unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Allgemeines_node.html) oder ein Kapitalanlegermusterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bei Schäden von Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen. Falls ein Kapitalanleger-Musterverfahren geführt wird, veröffentlicht das zuständige Prozessgericht Informationen zum Verfahren im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de).
 
Bezüglich den Voraussetzung der Teilnahme an solchen Verfahren sollte vorher rechtlicher Rat eingeholt werden.
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